AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nutzer der Vermittlung von Krankenbeförderungen und Sonderfahren
1. Begrifflichkeiten
„AGB“ sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Medicalbox GmbH für die Nutzung der Plattform „medicalbox.de“.
„medicalbox-Nutzungsvertrag“ ist der zwischen der Medicalbox GmbH und dem jeweiligen Nutzer auf Basis dieser AGB geschlossene Vertrag über Vermittlungsdienstleistungen mittels der Plattform medicalbox.de.
„Nutzer“ sind Unternehmen, Einrichtungen und Personen, welche sich bei medicalbox für die Nutzung der Software medicalbox und dem von der Medicalbox GmbH bereitgestellten Vermittlungsservices registriert haben.
„Benutzerkonto“ bezeichnet ein von der Medicalbox GmbH angebotenes Nutzerkonto, welches die Anfrage oder Buchung eines von der Medicalbox GmbH vermittelten Krankentransportes oder einer Sonderfahrt für sich selbst (Buchung) oder einen Dritten (Anfrage) einen zu transportierenden Patienten betreffend ermöglicht.
„medicalbox.de“ ist die von der Medicalbox GmbH betriebene Plattform zur Vermittlung von Krankentransporten oder Sonderfahrten, die durch Krankentransportunternehmen erbracht werden.
„Krankenbeförderung“ ist die Beförderung eines Patienten.
„Krankentransport“ ist die Beförderungen eines hilfsbedürftigen Patienten, dem während des Transportes medizinisch-fachliche Betreuung durch einen Rettungssanitäter oder die medizinisch-technische Ausstattung des Krankenkraftwagens zur Verfügung gestellt werden muss oder bei dem dies während des Transportes erforderlich werden kann. Dazu gehören auch Patienten, die mit ansteckenden Krankheiten belastet sind und deren Beförderung zu erhöhten Anforderungen an die hygienische Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges und seiner Ausstattung führen kann. Bereits der notwendige Einsatz von Transporthilfen (z. Bsp. Trageliege oder Tragestuhl) führt in der Regel dazu, dass der Transport nur mit einem Krankenkraftwagen zulässig ist (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG).
„Konsil-Fahrt“ ist eine Krankenhausverbringungsfahrt, zur besseren Versorgung des Patienten, um z.B. Spezialdiagnosen/Spezialbehandlungen in Fachkliniken zu ermöglichen oder um die Zweitmeinung eines Konsiliararztes einzuholen. Diese Beförderungen gehen regelmäßig zu Lasten des Krankenhauses, in dem die stationäre Behandlung erbracht wird. Hierauf ist in der Verordnung des Krankentransportes ausdrücklich hinzuweisen.
„Therapiefahrt“ ist eine Ausnahme zur § 8 II der KT-RL und umfasst in jedem Fall Dialysebehandlungen, onkologische Strahlentherapien, parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapien/ parenterale onkologische Chemotherapien.
„Krankentransportunternehmen“ sind Unternehmen, welche mit ihren Krankenkraftwagen und den bei ihnen angestellten Fahrern und Mitarbeiterin die Krankentransporte durchführen und bei denen die Einzelheiten der Beförderung der Nutzer, der Patient oder ein Arzt näher bestimmt. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, denen dies durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten aufgrund rettungsdienstlicher Regelungen (vgl. §§ 3, 13 f. RDG Berlin) erlaubt worden ist. Krankentransporte müssen von zwei Einsatzkräften durchgeführt werden. Der für die Patientenbetreuung zuständige Mitarbeiter muss mindestens als Rettungssanitäter qualifiziert sein. Der Fahrer muss als Rettungshelfer ausgebildet sein und über den Führerschein für die gewerbliche Personenbeförderung verfügen (sog. P-Schein)
„kurze Fahrt“ ist eine Fahrt mit weniger als 15 km.
„lange Fahrt“ ist eine Fahrt mit mindestens oder mehr als 15 km.
„Rettungsfahrt oder Notfallrettung“ sind Beförderungen, die zur Abwendung von Lebensgefahr ohne jeglichen Verzug mit einem Rettungswagen (RTW) oder Notarztwagen (NAW) auszuführen sind. Die Notfallrettung wird in Berlin durch die Berliner Feuerwehr sowie durch die hiermit beauftragten Hilfsorganisationen ausgeführt.
„Krankenkraftwagen“ sind Krankentransportwagen (KTW) oder Rettungswagen (RTW). Ein Fahrzeug für den Transport von Patientinnen und Patienten mit hochansteckenden Krankheiten (RTW-I) oder ein Fahrzeug für den Transport von stark übergewichtigen Personen (RTW-S) kann auch innerhalb der Notfallrettung zusätzlich eingesetzt werden.
„Sonderfahrt“ ist eine Fahrt aufgrund vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit einer Krankenkasse, einem Auftraggeber oder einer zu befördernden Person – völlig unabhängig von weiteren Voraussetzungen.
„Krankenfahrt“ Beförderungen bezeichnet, die nicht mit einem Krankenkraftwagen ausgeführt werden muss. Hierzu zählen die Beförderungen, die mit einem Taxi oder mit einem Mietwagen oder mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ausgeführt werden. Krankenfahrten werden nicht mit Krankenkraftwagen durchgeführt. Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten verfügen weder über die medizinisch-technische Ausstattung des Krankenkraftwagens noch wird der Patient während der Fahrt betreut. Auch dann, wenn der Mietwagen mit Transporthilfen ausgestattet ist (Tragestuhl, Trageliege) ist ihm die Beförderung von Personen, die während der Fahrt in dieser Transporthilfe verbleiben müssen, nicht gestattet. Das für die Durchführung von Krankenfahrten eingesetzte Personal ist nicht medizinisch fachlich qualifiziert, die eingesetzten Fahrzeuge werden behördlich nicht auf Einhaltung medizinisch-technischer Standards geprüft. Die KTL führt keine Krankenfahrten mithilfe sog. Tragestuhl- oder Mietliegewagen durch.
„Verordnung“ ist die Anordnung des Arztes auf dem Verordnungsblatt – sog. Muster 4 unter Angabe eines Grundes.
„Vermittlungsdienstleistungen“ sind die von der Medicalbox GmbH angebotenen Dienstleistungen zur Vermittlung von Beförderungsverträgen zwischen Krankentransportunternehmen und Nutzern.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Medicalbox GmbH als Vermittler und den Nutzern der medicalbox.de-Plattform und gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen zwischen der Medicalbox GmbH und den Nutzern (medicalbox-Nutzungsvertrag).
Mit der Nutzung der medicalbox.de-Website erklärt sich der Nutzer mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Falls der Nutzer nicht an diese AGB gebunden sein möchte oder kein wirksames Einverständnis erklären kann, kann er die medicalbox-Dienstleistungen nicht nutzen.
Eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen von Nutzern finden keine Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Medicalbox GmbH und den Nutzern. Die Medicalbox GmbH widerspricht reicht vorsorglich diesen hiermit ausdrücklich.
Der Nutzer wird bei Inanspruchnahme von weiteren, d.h. speziellere Leistungen als die hier betroffene Vermittlungsleistung, von der Medicalbox GmbH gesondert auf die Geltung der dann geltenden speziellen Vertragsbedingungen hingewiesen und eine entsprechende Zustimmung zu diesen speziellen Vertragsbedingungen wird dann eingeholt.
Über Änderungen dieser AGB wird die Medicalbox GmbH die Nutzer rechtzeitig informieren. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit, der Geltung der geänderten AGB zuzustimmen oder dieser innerhalb von zwei Wochen ab Benachrichtigung mit entsprechendem Hinweis zu widersprechen. Hat der Nutzer der Geltung der geänderten AGB nicht ausdrücklich zugestimmt und widerspricht er nicht innerhalb der genannten Zeit, gilt seine Zustimmung zu den neuen und geänderten AGB als erteilt.
3. Vertragsgegenstand
Die Leistungen der Medicalbox GmbH bestehen in der Vermittlung von Krankentransporten und Sonderfahrten. Es werden nur Fahrten von Krankentransportunternehmen vermitteln, welche auch über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Die Medicalbox GmbH lässt sich diese Erlaubnis vor dem Angebot von Fahrten stets nachweisen und kontrolliert diese in regelmäßigen Abständen. Gleichwohl übernimmt die Medicalbox GmbH keine Garantie dafür, dass ein Krankentransportunternehmen aktuell nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Der Nutzer wird insofern gebeten sämtliche Umstände mitzuteilen, welche zu Zweifeln an der erforderlichen Erlaubnis führen, damit diesem nachgegangen werden kann.
Die Medicalbox GmbH übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der vom Nutzer angefragten Beförderungsleistung. Die Medicalbox GmbH übernimmt auch keine Haftung dafür, dass die von dem Krankentransportunternehmen übermittelten Informationen (z.B. Zeitangaben, Fahrzeuginformationen etc.) richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen. Etwas anderes gilt, wenn es zu einem Datenverlust kommt, den die Medicalbox GmbH zu vertreten hat.
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung von Beförderungsleistungen. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die medicalbox.de-Plattform auf seinen Geräten (Computer, Pads, Laptop, Smartphone) funktioniert. Die Medicalbox GmbH übernimmt für die Funktion auf den Endgeräten des Nutzers keine Haftung.
4. Nutzung der medicalbox.de-Plattform
Die Nutzung der Vermittlungsleistungen der Medicalbox GmbH setzt voraus, dass sich der Nutzer unter Angabe seiner Institution mit Ansprechpartner mit Vor- und Nachnamen, seiner E-Mailadresse, seiner Rufnummer und der Festlegung eines individuellen Passworts bei medicalbox.de registriert und ein Benutzerkonto angelegt. Die Medicalbox GmbH behält sich die Prüfung dieser Daten vor. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte oder einen entsprechenden Verdacht setzt der Nutzer die Medicalbox GmbH unverzüglich in Kenntnis.
Die Medicalbox GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Benutzerkonto des Nutzers ganz oder vorübergehend zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Benutzerkontos dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Benutzerkontos besteht.
Die Medicalbox GmbH führt keine Speicherung der Benutzerkonten zur Sicherung auf weiteren Medien durch. Sobald somit ein Benutzerkonto von dem Nutzer gelöscht oder die relevanten Daten entfernt werden, kann das Konto nicht von der Medicalbox GmbH wiederhergestellt werden.
Der Nutzer ist bemüht, eine ausgewogene Verteilung der Beförderungsanfragen zu stellen. D.h. dass nicht nur lange Fahrten über die medicalbox.de-Plattform angefragt werden, sondern eben auch kurze Fahrten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Krankentransportunternehmen die medicalbox.de-Plattform auch intensiv nutzen und die Fahrten entsprechend zeitnah anbieten.
5. Krankentransporte und Sonderfahrten
Die Durchführung der vermittelten Beförderungsleistungen ist eine Leistung, die in der Regel nicht von der Medicalbox GmbH erbracht wird, sondern von den anbietenden Krankentransportunternehmen. Bietet die Medicalbox GmbH in Einzelfällen eine eigene Beförderungsleistung an, dann wird diese auch als Krankentransportunternehmen tätig. Somit sind in der Regel die Vertragspartner des Nutzers dieser Beförderungsleistungen das jeweilige Krankentransportunternehmen, welches die Beförderung auf der Plattform angeboten und der Fahrt zugesagt hat.
Der Nutzer stellt über die Plattform von medicalbox.de eine Anfrage für eine bestimmte Beförderungsleistung. Diese wird von den ebenfalls bei medicalbox.de registrierten Krankentransportunternehmen angenommen. Mit Annahme der Fahrt gibt das Krankentransportunternehmen ein verbindliches Angebot für den betreffenden Patienten oder das beauftragende Krankenhaus (Konsilfahrten) sowie der kostenpflichtigen gesetzlichen Krankenkasse (sofern vorhanden) ab. Dieses Angebot wird mit Aufnahme des Patienten in das Fahrzeug des Krankentransportunternehmens angenommen. Der Nutzer hat ferner die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Krankentransportunternehmen, welches auf die Fahrtanfrage reagiert hat.
Die Medicalbox GmbH übernimmt keine Haftung für die Durchführung der Beförderungsleistungen. Für die Erbringung sind die Krankentransportunternehmen ausschließlich selbst verantwortlich.
Nach Möglichkeit werden die Patienten durch den Nutzer darüber informiert, dass gesetzlich versicherte Patienten nur ausnahmsweise einen Anspruch auf die Durchführung einer Krankenbeförderung. Andernfalls tragen sie die Koten selbst. Fahrtkosten die nach einem Arbeitsunfall anfallen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung als ergänzende Leistung getragen. Wird eine Beförderung aus Anlass von Pflegeleistungen nach dem SGB XI erforderlich, muss der Patient die Kosten stets selbst tragen. Wird die Beförderung aus Anlass einer Rehabilitationsleistung erforderlich, richtet sich der Anspruch des Patienten auf Erstattung der Fahrkosten nach dem SGB IX. Gesetzlich Versicherte haben auch bei bestehender Leistungspflicht der Krankenkasse eine Zuzahlung zu leisten. Diese kann bis 10 Euro betragen, sofern sie nicht befreit sind. Bei Therapiefahrten ist die Zuzahlung lediglich für die erste und für die letzte Fahrt zu bezahlen.
Voraussetzung für die Zahlung der Krankenkassen ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss vollständig und entsprechend der KT-RL ausgefüllt sein. Die unterzeichnete Verordnung auf dem sog. Muster 4 muss vor der Fahrt ausgestellt und dem Krankentransportunternehmen übergeben werden. Auf der Rückseite der Verordnung erfolgt nach erfolgter Beförderung die Quittierung der Fahrt.
Ein in Berlin tätiges Krankentransportunternehmen trifft unabhängig von dem Vorgenannten die unbedingte Leistungspflicht (§ 17 Abs. 2 RDG Berlin). Wird somit die Beförderung durch das Krankentransportunternehmen angeboten, so erfolgt die Beförderung in jedem Fall zunächst unabhängig von der Bezahlung. Allerdings kann und muss das Krankentransportunternehmen im Falle einer Notfallrettung die Fahrt ablehnen, wenn die Eintreffzeit (§ 14 Abs. 1 Ziff. 2 RDG Berlin) im Land Berlin nicht innerhalb einer Stunde gewährleistet ist. In diesem Fall muss die Fahrt durch die Berliner Feuerwehr durchgeführt werden. Der Nutzer hat diesen Umstand je nach Zustand des Patienten zu berücksichtigen und ggfls. bei der Anfrage mit anzugeben, ob sich der Gesundheitszustand des Patienten akut verschlechtern kann.
6. Entgelt
Die Nutzung der medicalbox.de-Plattform ist für den Nutzer zunächst kostenfrei. Diese Regelung gilt nur für die Nutzung der Plattform, um Anfragen einzustellen. Zusatzleistungen über diese Vermittlung hinaus, sind kostenpflichtig. Dies wird dann im Einzelfall geregelt.
7. Urheberrechte
Die Webseite wurde von der Netgenerator GmbH konzipiert, gestaltet und erstellt, wobei die technische Umsetzung des Webdesigns auf WordPress basiert. Die Nutzungsrechte liegen bei der Medicalbox GmbH.
8. Nutzungsrechte
Die Medicalbox GmbH räumt dem Nutzer ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht für die Nutzung der medicalbox.de-Plattform für eigene Zwecke ein, soweit dies für die Nutzung der medicalbox.de-Plattform zu Vermittlungszwecken im Rahmen dieser AGB erforderlich ist. Eine kommerzielle Weitervermittlung der Beförderungsleistungen ist nicht gestattet.
Dem Nutzer ist es untersagt, die Software der medicalbox.de-Plattform ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verändern. Dem Nutzer ist es des Weiteren untersagt, die zugrunde liegende Software oder deren einzelner Komponenten zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“).
9. Verbotene Nutzung, Verantwortlichkeit für Inhalte
Dem Nutzer ist es untersagt, über die medicalbox.de Plattform jugendgefährdende, herabwürdigende, beleidigende, gewaltverherrlichende oder hassverbreitende sowie sonstige unrechtmäßige Inhalte zu äußern oder zu verbreiten. Sollte es Probleme mit einzelnen Krankentransportunternehmen oder deren Mitarbeitern geben, so hat der Nutzer sich an die Medicalbox GmbH zu wenden, sofern eine Lösung direkt mit dem Krankentransportunternehmen nicht möglich ist. Die Plattform ist hierfür nicht vorgesehen.
Dem Nutzer werden alle Inhalte zugerechnet, die über sein Benutzerkonto übermittelt werden – ungeachtet dessen, von welcher Person diese Inhalte geäußert wurden oder durch welche Person das Benutzerkonto verwendet wurde. Dies ist bei der Weitergabe der Daten des Benutzerkontos zu berücksichtigen.
Werden durch die Nutzung der medicalbox.de-Plattform durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, so stellt der Nutzer die Medicalbox GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer, Krankentransportunternehmer oder sonstige Dritte (z.B. Patienten, Ärzte) gegen die Medicalbox GmbH wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer verbreiteten oder geäußerten Inhalte oder wegen einer sonstigen widerrechtlichen Nutzung der Software oder der medicalbox.de-Plattform durch den Nutzer geltend machen. Dies umfasst auch alle notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung – gerichtlich oder außergerichtlich.
10. Haftung
Die Medicalbox GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, welche ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die dem Nutzer durch die Vermittlungsleistung entstehen sowie für Beeinträchtigungen oder Beschädigungen der Hard- oder Software des Nutzers durch die Nutzung medicalbox.de-Plattform oder die Übermittlung der dafür erforderlichen Daten.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Medicalbox GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur begrenzt auf die für den Vertragstyp typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die oben genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Rahmen von übernommenen Garantien, für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für arglistiges Handeln.
11. Vertragslaufzeit und Beendigung
Der Vermittlungsvertrag unter Nutzung der MEDICALBOX-Plattform kommt mit der Freischaltung des Benutzerkontos zwischen dem Nutzer und der Medicalbox GmbH zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden. Das Benutzerkonto wird in diesem Fall gelöscht. Sofern hier Daten gespeichert werden sollen, muss der Nutzer dieses rechtzeitig veranlassen.
12. Datenschutz
Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, welche hier abrufbar ist.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist der jeweilige Sitz der Medicalbox GmbH.
14. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.